Ab dem 21. November 2025 dürfen QR-Rechnungen in der Schweiz nur noch strukturierte Adressen (Adresstyp «S») verwenden, siehe Bild oben. Das bedeutet, dass Adresselemente wie Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort einzeln aufgeteilt sein müssen. Der bisher erlaubte Adresstyp «K» entfällt, siehe Bild unten.
Zusätzlich wird der Zeichensatz erweitert, sodass mehr Sonderzeichen und Umlaute zulässig sind. Für pain.001-Zahlungsaufträge gilt eine Übergangsfrist bis zum 21. November 2026.

Haben Sie SelectLine neo oder einen Update-Vertrag, erfüllt Ihre Software bereits seit Version 20 die neuen Anforderungen. Somit besteht für Sie kein Handlungsbedarf, ausser die Adressen im Adressstamm korrekt zu pflegen. Verwenden Sie hingegen Drittprogramme oder andere Systeme für Rechnungen oder Zahlungen, empfehlen wir, rechtzeitig zu prüfen, ob diese ebenfalls den neuen Standards entsprechen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail oder unter 062 824 91 30. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und unterstützen Sie bestmöglich.