Quellensteuer-Neuerungen 2021 mit SelectLine Lohn

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Am 1. Januar 2021 tritt das Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens in Kraft. Das Ziel dieser Revision ist die Vereinheitlichung der rechtlichen Lagen zwischen den Kantonen. Die Neuerung will auch der technischen Entwicklung, wie bspw. dem elektronischen Lohnmeldewesen, Rechnung tragen.

Diese Anpassung bringt auch einige Änderungen in SelectLine Lohn mit sich.
Es wird je nach Kanton zwischen zwei Modellen abgerechnet. Entweder das Monats- oder das Jahresmodell. Daher gibt’s ein neues Feld in SelectLine Lohn unter «Stammdaten – Kantone/Kinderzulagen/QST». Dieses Feld taucht erst Version 20.3 und im Lohnjahr 2021 auf.

alte Ansicht in SelectLine Lohn

In der Mehrheit der Kantone gilt das Monatsmodell (bspw. Aargau, Solothurn). Eine Handvoll Kantone wendet das Jahresmodell an (Freiburg, Genf, Tessin, Waadt und Wallis).

neue Ansicht in SelectLIne Lohn mit Abrechungsmodell

Sie müssen in Zukunft den korrekten Quellensteuerkanton anhand der Beziehung des Arbeitnehmers zur Schweiz bestimmen. Dies kann zu deutlich höherem Aufwand führen. Es ist neu nämlich nicht mehr möglich, die Quellensteuerabrechnung für sämtliche quellensteuerpflichtige Personen über den Kanton des Sitzes oder der Betriebsstätte des SSL vorzunehmen. Grundsätzlich gilt der Wohn- resp. Wochenaufenthalterkanton als anspruchsberechtigt. Der Betrieb muss sich also bei allen relevanten Kantonen anmelden und eine SSL-Nummer beantragen.

Gerne unterstützen wir Sie bei den Anpassungen für 2021. Rufen Sie uns an unter 062 824 91 30 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@cs-computing.ch.