Neue Beiträge an die Sozialversicherung ab 2021

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Das Schweizer Stimmvolk hat am letzten Septembersonntag ein „Ja“ zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub in die Urne gelegt. Dieser tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt. Zur Finanzierung des Vaterschaftsurlaubs wird der EO-Beitragssatz per 1. Janaur 2021 von 0,45 auf 0,5% erhöht. Somit beträgt der Abzug für AHV/IV/EO neu 10.6% resp. hälftig 5.3% für Arbeitgeber und Arbeitnehmehmende (bisher 5.275%).

Quelle: Webseite BSV

Die neuen Sozialversicherungsbeiträge finden Sie auf der Webseite des Bundes.